
Gartenpflege steuerlich absetzbar: So sparen Sie bares Geld bei der Steuer
Ein gepflegter Garten kostet Zeit und Geld. Viele Gartenbesitzer in Hamburg und ganz Deutschland wissen jedoch nicht, dass sie sich einen Teil ihrer Ausgaben für professionelle Gartenpflege vom Finanzamt zurückholen können. Die gute Nachricht: Der Staat beteiligt sich mit 20 Prozent an den Arbeitskosten für Gartenpflege. Gartenweiss erklärt Ihnen, wie Sie durch geschickte Steuerplanung bei der Gartenpflege mehrere tausend Euro pro Jahr sparen können.
Die Gartenpflege steuerlich absetzbar zu machen, ist ein legaler Weg, um Ihre Steuerlast zu reduzieren. Dabei gibt es klare Regeln und Grenzen, die Sie kennen sollten. Mit der richtigen Herangehensweise können Sie bis zu 5.200 Euro jährlich an Steuern sparen.
Rechtliche Grundlagen für steuerlich absetzbare Gartenpflege
Die Möglichkeit, Gartenpflege steuerlich abzusetzen, basiert auf § 35a des Einkommensteuergesetzes (EStG). Dieses Gesetz regelt die Steuerermäßigung für haushaltsnahe Beschäftigungsverhältnisse, haushaltsnahe Dienstleistungen und Handwerkerleistungen.
Der Gesetzgeber unterscheidet dabei zwischen zwei Kategorien von Gartenarbeiten:
Haushaltsnahe Dienstleistungen umfassen regelmäßige Pflegearbeiten, die den Garten in seinem bestehenden Zustand erhalten. Handwerkerleistungen sind einmalige oder bauliche Arbeiten, die den Garten verändern oder verbessern.
Gartenweiss bietet beide Kategorien von Dienstleistungen an und stellt sicher, dass alle Rechnungen korrekt ausgewiesen werden. So können Sie die maximale Steuerersparnis erzielen.

Gartenpflege als haushaltsnahe Dienstleistung
Die regelmäßige Gartenpflege fällt unter die Kategorie der haushaltsnahen Dienstleistungen. Diese Arbeiten dienen der Erhaltung und dem normalen Funktionieren des Haushalts. Bei der Gartenpflege haushaltsnahe Dienstleistung können Sie 20 Prozent der Arbeitskosten von der Steuer absetzen, maximal jedoch 4.000 Euro pro Jahr.
Welche Arbeiten zählen als haushaltsnahe Dienstleistungen?
Folgende Gartenpflegearbeiten gelten als haushaltsnahe Dienstleistungen:
- Rasenmähen und Rasenpflege: Regelmäßiger Schnitt, Vertikutieren, Kantenpflege
- Heckenschnitt: Form- und Pflegeschnitt von Hecken und Sträuchern
- Beetpflege: Jäten, Hacken, Bewässerung
- Laubentfernung: Beseitigung von Herbstlaub aus Beeten und von Wegen
- Unkrautbekämpfung: Mechanische oder chemische Unkrautentfernung
- Schädlingsbekämpfung: Behandlung gegen Gartenschädlinge
- Winterschutz: Abdecken und Schutz empfindlicher Pflanzen
- Reinigungsarbeiten: Hochdruckreinigung von Wegen und Terrassen
Gartenweiss bietet alle diese Leistungen im Rahmen der regelmäßigen Gartenpflege an. Die Arbeiten werden fachgerecht ausgeführt und ordnungsgemäß abgerechnet, sodass Sie die volle Steuerersparnis nutzen können.
Maximale Ersparnis bei haushaltsnahen Dienstleistungen
Bei haushaltsnahen Dienstleistungen können Sie 20 Prozent der Arbeitskosten absetzen, maximal 4.000 Euro pro Jahr. Das bedeutet: Bei Aufwendungen von 20.000 Euro pro Jahr für regelmäßige Gartenpflege erhalten Sie die maximale Steuerersparnis von 4.000 Euro.
Für die meisten Hamburger Haushalte bietet die regelmäßige Gartenpflege durch Gartenweiss ein ausgezeichnetes Preis-Leistungs-Verhältnis. Die professionelle Pflege sorgt nicht nur für einen gepflegten Garten, sondern auch für erhebliche Steuervorteile.
Haushaltsnahe Dienstleistungen Gartenpflege richtig dokumentieren
Damit haushaltsnahe Dienstleistungen Gartenpflege steuerlich anerkannt werden, müssen Sie bestimmte Voraussetzungen erfüllen. Die korrekte Dokumentation und Abrechnung ist entscheidend für die Anerkennung durch das Finanzamt.
Anforderungen an die Rechnung
Die Rechnung für haushaltsnahe Dienstleistungen muss folgende Angaben enthalten:
- Separate Ausweisung der Arbeitskosten: Lohnkosten müssen getrennt von Materialkosten ausgewiesen werden
- Vollständige Anschrift: Name und Adresse des Dienstleisters
- Leistungsbeschreibung: Detaillierte Beschreibung der durchgeführten Arbeiten
- Datum der Leistungserbringung: Zeitraum, in dem die Arbeiten ausgeführt wurden
- Mehrwertsteuer: Getrennte Ausweisung der Umsatzsteuer
Gartenweiss erstellt alle Rechnungen entsprechend den steuerlichen Anforderungen. Arbeitskosten, Materialkosten und Mehrwertsteuer werden klar getrennt ausgewiesen.
Zahlungsweise und Belege
Besonders wichtig: Die Zahlung muss unbar erfolgen. Barzahlungen werden vom Finanzamt nicht anerkannt. Sie müssen per Banküberweisung, Lastschrift oder Kreditkarte bezahlen.
Bewahren Sie folgende Belege auf:
- Originalrechnung
- Kontoauszug oder Überweisungsbeleg
- Leistungsnachweis oder Arbeitsprotokoll
Diese Dokumente müssen Sie bei einer möglichen Nachfrage des Finanzamts vorlegen können.
Gartenpflege haushaltsnahe Dienstleistung oder Handwerkerleistung
Die Abgrenzung zwischen haushaltsnahen Dienstleistungen und Handwerkerleistungen ist für die Höhe der Steuerersparnis entscheidend. Während haushaltsnahe Dienstleistungen zu einer maximalen Ersparnis von 4.000 Euro führen, liegt die Grenze bei Handwerkerleistungen nur bei 1.200 Euro pro Jahr.
Handwerkerleistungen in der Gartenpflege
Als Handwerkerleistungen gelten einmalige oder bauliche Arbeiten, die den Garten strukturell verändern:
- Baumfällungen: Entfernung alter oder kranker Bäume
- Pflasterarbeiten: Verlegung von Gehwegen, Terrassen oder Einfahrten
- Gartenmauern und Zäune: Errichtung von Abgrenzungen
- Gartenteichbau: Anlage von Wasserelementen
- Rollrasenverlegung: Neuanlage von Rasenflächen
- Gartengestaltung: Umfassende Umgestaltung von Gartenbereichen
- Ver- und Entsorgungsleitungen: Installation von Bewässerungssystemen
Gartenweiss führt auch diese Arbeiten fachgerecht aus. Bei der Rechnungsstellung achten wir darauf, dass Handwerkerleistungen und haushaltsnahe Dienstleistungen korrekt getrennt werden.

Optimale Steuerplanung
Um die maximale Steuerersparnis zu erzielen, sollten Sie beide Kategorien nutzen:
- Haushaltsnahe Dienstleistungen: 4.000 Euro Ersparnis pro Jahr
- Handwerkerleistungen: 1.200 Euro Ersparnis pro Jahr
- Gesamtersparnis: 5.200 Euro pro Jahr
Diese Beträge können Sie jedes Jahr aufs Neue nutzen. Eine langfristige Planung der Gartenpflege hilft dabei, die Steuervorteile optimal auszuschöpfen.
Welche Kosten sind steuerlich absetzbar?
Nicht alle Kosten der Gartenpflege können steuerlich geltend gemacht werden. Das Finanzamt unterscheidet strikt zwischen absetzbaren und nicht absetzbaren Posten.
Absetzbare Kosten
Folgende Kostenpositionen können Sie steuerlich absetzen:
Arbeitskosten: Der wichtigste Posten sind die reinen Lohnkosten für die Arbeitsleistung. Diese müssen in der Rechnung separat ausgewiesen werden.
Maschinenkosten: Kosten für den Einsatz von Geräten und Maschinen, wie Rasenmäher, Heckenscheren oder Hochdruckreiniger.
Fahrtkosten: Anfahrtskosten des Dienstleisters zum Einsatzort.
Verbrauchsmaterialien: Kleinmaterialien wie Reinigungsmittel, Abdeckfolien oder Bindemittel.
Entsorgungskosten: Kosten für die fachgerechte Entsorgung von Grünschnitt oder anderen Gartenabfällen.
Mehrwertsteuer: Die Umsatzsteuer auf alle absetzbaren Leistungen.
Nicht absetzbare Kosten
Diese Kostenpositionen erkennt das Finanzamt nicht an:
Materialkosten: Pflanzen, Samen, Dünger, Steine, Pflaster oder andere dauerhafte Materialien sind nicht absetzbar.
Eigenleistung: Ihre eigene Arbeitszeit können Sie nicht steuerlich geltend machen.
Werkzeugkauf: Der Kauf von Gartengeräten für die Eigennutzung ist nicht absetzbar.
Gartenweiss achtet bei der Rechnungsstellung darauf, dass alle absetzbaren Kosten korrekt ausgewiesen werden. So können Sie die maximale Steuerersparnis erzielen.
Voraussetzungen für die steuerliche Absetzbarkeit
Damit die Gartenpflege steuerlich absetzbar ist, müssen Sie verschiedene Voraussetzungen erfüllen. Diese Bedingungen sind im Einkommensteuergesetz klar definiert und werden vom Finanzamt streng geprüft.
Eigennutzung der Immobilie
Die wichtigste Voraussetzung: Sie müssen die Immobilie selbst bewohnen. Vermieter können Gartenpflegekosten nur als Werbungskosten bei den Einkünften aus Vermietung und Verpachtung absetzen, nicht jedoch als haushaltsnahe Dienstleistungen.
Professionelle Dienstleistung
Die Arbeiten müssen von einem professionellen Dienstleister durchgeführt werden. Gartenweiss ist ein eingetragenes Unternehmen mit langjähriger Erfahrung in der professionellen Gartenpflege in Hamburg. Alle Mitarbeiter sind entsprechend qualifiziert und versichert.
Keine Neubaumaßnahmen
Gartenarbeiten im Zusammenhang mit einem Neubau sind grundsätzlich nicht als haushaltsnahe Dienstleistungen absetzbar. Diese Kosten gehören zu den Herstellungskosten des Gebäudes.
Ordnungsgemäße Zahlung
Die Zahlung muss unbar erfolgen. Barzahlungen werden nicht anerkannt. Gartenweiss bietet verschiedene Zahlungsmöglichkeiten:
- Banküberweisung
- Lastschriftverfahren
- Kartenzahlung
Belegaufbewahrung
Alle Belege müssen für mindestens vier Jahre aufbewahrt werden. Das Finanzamt kann diese Unterlagen jederzeit anfordern.
Steuerersparnis berechnen und maximieren
Die konkrete Steuerersparnis hängt von Ihrem persönlichen Steuersatz ab. Die Steuerermäßigung nach § 35a EStG wird direkt von der Steuerschuld abgezogen, nicht vom zu versteuernden Einkommen.
Rechenbeispiel für haushaltsnahe Dienstleistungen
Angenommen, Sie beauftragen Gartenweiss mit regelmäßiger Gartenpflege für 8.000 Euro pro Jahr (Arbeitskosten):
- Steuerermäßigung: 20% von 8.000 Euro = 1.600 Euro
- Ihre Steuerersparnis beträgt 1.600 Euro pro Jahr
- Effektive Kosten: 8.000 Euro - 1.600 Euro = 6.400 Euro
Kombination beider Kategorien
Für maximale Steuerersparnis kombinieren Sie beide Kategorien:
Beispielrechnung für ein Jahr:
- Haushaltsnahe Dienstleistungen: 15.000 Euro → Ersparnis: 3.000 Euro
- Handwerkerleistungen: 4.000 Euro → Ersparnis: 800 Euro
- Gesamtkosten: 19.000 Euro
- Gesamtersparnis: 3.800 Euro
- Effektive Kosten: 15.200 Euro
Mehrjahresplanung
Eine geschickte Verteilung der Arbeiten über mehrere Jahre kann die Steuerersparnis maximieren:
Jahr 1: Schwerpunkt auf haushaltsnahe Dienstleistungen
Jahr 2: Große Handwerkerleistungen wie Pflasterarbeiten
Jahr 3: Wieder Fokus auf regelmäßige Pflege
Gartenweiss berät Sie gerne bei der optimalen Planung Ihrer Gartenprojekte.
Eintragung in die Steuererklärung
Die Eintragung der Gartenpflegekosten in die Steuererklärung erfolgt über die "Anlage Haushaltsnahe Aufwendungen". Diese Anlage ist speziell für haushaltsnahe Dienstleistungen und Handwerkerleistungen vorgesehen.
Haushaltsnahe Dienstleistungen eintragen
Für regelmäßige Gartenpflegearbeiten nutzen Sie den Bereich "Haushaltsnahe Dienstleistungen" in der entsprechenden Anlage:
- Zeile 6: Aufwendungen für haushaltsnahe Dienstleistungen
- Zeile 7: Davon 20 Prozent (maximal 4.000 Euro)
Tragen Sie hier nur die Arbeitskosten ein, nicht die gesamten Rechnungsbeträge.
Handwerkerleistungen eintragen
Einmalige oder bauliche Arbeiten gehören in den Bereich "Handwerkerleistungen":
- Zeile 4: Aufwendungen für Handwerkerleistungen
- Zeile 5: Davon 20 Prozent (maximal 1.200 Euro)
Wichtige Hinweise zur Eintragung
- Tragen Sie nur die Arbeitskosten ein, keine Materialkosten
- Runden Sie auf volle Euro-Beträge
- Bewahren Sie alle Belege auf, auch wenn Sie diese nicht mit der Steuererklärung einreichen müssen
Gartenweiss stellt Ihnen auf Wunsch eine Aufstellung der absetzbaren Kosten zur Verfügung, die Sie direkt in Ihre Steuererklärung übernehmen können.
Taktische Überlegungen und Optimierungsstrategien
Mit der richtigen Planung können Sie Ihre Steuerersparnis bei der Gartenpflege deutlich erhöhen. Dabei spielen zeitliche Aspekte und die geschickte Verteilung verschiedener Arbeiten eine wichtige Rolle.
Jahresendplanung
Gegen Ende des Jahres sollten Sie prüfen, ob Sie die maximalen Freibeträge ausgeschöpft haben:
- November/Dezember: Zusätzliche Pflegearbeiten beauftragen
- Rechnungsdatum beachten: Entscheidend ist das Rechnungsdatum, nicht das Zahlungsdatum
- Vorauszahlungen: Bei regelmäßiger Pflege kann eine Vorauszahlung sinnvoll sein
Timing bei Handwerkerleistungen
Größere Projekte sollten Sie strategisch planen:
- Jahresbeginn: Große Projekte früh im Jahr starten
- Aufträge splitten: Große Projekte auf mehrere Jahre verteilen
- Kombinationen vermeiden: Handwerkerleistungen und haushaltsnahe Dienstleistungen nicht vermischen
Familienoptimierung
Bei Ehepartnern können beide Partner die Freibeträge nutzen:
- Getrennte Rechnungen: Verschiedene Bereiche des Gartens getrennt beauftragen
- Doppelte Ersparnis: Bis zu 10.400 Euro Steuerersparnis pro Jahr möglich
- Klare Zuordnung: Jeder Partner muss seine Aufwendungen selbst tragen
Gartenweiss kann bei größeren Projekten die Rechnungsstellung entsprechend optimieren.

Besonderheiten für Mieter und Eigentümer
Die steuerliche Behandlung der Gartenpflege unterscheidet sich zwischen Mietern und Eigentümern. Dabei gelten spezielle Regelungen, die Sie kennen sollten.
Eigentümer von Ein- und Zweifamilienhäusern
Als Eigentümer können Sie die vollen Steuervorteile nutzen, wenn Sie das Haus selbst bewohnen:
- Volle Absetzbarkeit: Alle oben genannten Möglichkeiten stehen zur Verfügung
- Garten und Außenanlagen: Alle Bereiche des eigenen Grundstücks zählen
- Langfristige Planung: Mehrjährige Gartenprojekte sind optimal planbar
Gartenweiss betreut in Hamburg viele Eigenheimbesitzer mit individuellen Gartenpflegeprogrammen.
Mieter mit eigenem Garten
Auch Mieter können unter bestimmten Voraussetzungen profitieren:
- Mietvertraglich vereinbart: Gartenpflege muss Mietersache sein
- Eigene Beauftragung: Der Mieter muss den Dienstleister selbst beauftragen und bezahlen
- Dokumentation: Mietvertrag und Kostenübernahmevereinbarung aufbewahren
Wohnungseigentümergemeinschaften (WEGs)
Bei Eigentumswohnungen mit Gemeinschaftsgarten gelten besondere Regeln:
- Einzelbeauftragung: Nur selbst beauftragte Leistungen sind absetzbar
- Hausgeld-Umlagen: Über das Hausgeld bezahlte Gartenpflege ist nicht absetzbar
- Sonderumlagen: Können unter Umständen absetzbar sein
Gartenweiss arbeitet auch mit WEGs in Hamburg zusammen und kann die Rechnungsstellung entsprechend strukturieren.
Häufige Fehler und wie Sie diese vermeiden
Bei der steuerlichen Absetzung der Gartenpflege können verschiedene Fehler auftreten, die zu einer Nichtanerkennung durch das Finanzamt führen. Hier die wichtigsten Fallstricke:
Fehler bei der Rechnungsstellung
Gemeinsame Rechnung für Material und Arbeit: Der häufigste Fehler ist eine Rechnung, in der Arbeits- und Materialkosten nicht getrennt ausgewiesen werden.
Lösung: Gartenweiss erstellt alle Rechnungen mit separatem Ausweis der Arbeitskosten.
Zahlungsfehler
Barzahlung: Barzahlungen werden grundsätzlich nicht anerkannt.
Lösung: Nutzen Sie die verschiedenen unbaren Zahlungsmöglichkeiten von Gartenweiss.
Falsche Kategorisierung
Vermischung der Kategorien: Haushaltsnahe Dienstleistungen und Handwerkerleistungen werden falsch zugeordnet.
Lösung: Lassen Sie sich von Gartenweiss beraten, welche Arbeiten in welche Kategorie fallen.
Unvollständige Dokumentation
Fehlende Belege: Rechnungen oder Zahlungsbelege gehen verloren.
Lösung: Erstellen Sie ein eigenes Archivierungssystem für alle Garten-Belege.
Gartenpflege in Hamburg: Lokale Besonderheiten
Hamburg bietet als Stadtstaat einige Besonderheiten bei der Gartenpflege, die sich auch steuerlich auswirken können.
Klimatische Bedingungen
Das maritime Klima Hamburgs erfordert spezielle Pflegemaßnahmen:
- Längere Vegetationsperiode: Mehr Schnittarbeiten im Jahr möglich
- Feuchtes Klima: Verstärkte Pilz- und Schädlingsbekämpfung nötig
- Sturmschäden: Häufigere Reparatur- und Aufräumarbeiten
Diese Faktoren führen zu höheren Pflegekosten, die jedoch größtenteils steuerlich absetzbar sind.
Stadtteile mit besonderen Anforderungen
Blankenese: Die Hanglage erfordert spezielle Arbeiten an Böschungen und Stützmauern.
Altona und St. Pauli: Kleine Stadtgärten benötigen intensive Pflege auf kleinem Raum.
Wandsbek und Harburg: Größere Grundstücke ermöglichen langfristige Gartenprojekte.
Gartenweiss kennt die spezifischen Anforderungen aller Hamburger Stadtteile und kann entsprechende Leistungen anbieten.
Umweltauflagen der Stadt Hamburg
Hamburg hat strenge Umweltauflagen, die sich auf die Gartenpflege auswirken:
- Einschränkungen bei Pflanzenschutzmitteln: Höhere Kosten für biologische Schädlingsbekämpfung
- Grünschnitt-Entsorgung: Spezielle Entsorgungswege erforderlich
- Baumschutzverordnung: Besondere Genehmigungen für Baumarbeiten nötig
Diese zusätzlichen Aufwendungen sind bei professioneller Durchführung steuerlich absetzbar.
Ausblick: Zukünftige Entwicklungen
Die steuerliche Förderung haushaltsnaher Dienstleistungen ist ein wichtiges familienpolitisches Instrument. Aktuell gibt es verschiedene Diskussionen über mögliche Änderungen.
Mögliche Erhöhungen der Freibeträge
Politiker verschiedener Parteien diskutieren über eine Erhöhung der maximalen Steuerermäßigung:
- Haushaltsnahe Dienstleistungen: Diskussion über Erhöhung auf 5.000 oder 6.000 Euro
- Handwerkerleistungen: Mögliche Anhebung auf 1.500 oder 2.000 Euro
- Digitalisierung: Vereinfachte Abwicklung über elektronische Belege
Umweltpolitische Aspekte
Der Klimaschutz könnte zukünftig zu zusätzlichen Förderungen führen:
- Nachhaltige Gartenpflege: Zusätzliche Förderung für umweltfreundliche Verfahren
- CO2-Bindung: Unterstützung für Maßnahmen zur Kohlenstoffspeicherung
- Biodiversität: Förderung naturnaher Gärten und Lebensräume
Gartenweiss setzt bereits heute auf umweltfreundliche und nachhaltige Arbeitsweisen, die von solchen Entwicklungen profitieren würden.
Fazit
Die steuerliche Absetzbarkeit der Gartenpflege bietet erhebliche Sparpotentiale für Hausbesitzer in Hamburg. Mit der richtigen Planung und professionellen Durchführung können Sie bis zu 5.200 Euro pro Jahr an Steuern sparen.
Die wichtigsten Punkte zusammengefasst:
- Regelmäßige Gartenpflege ist bis zu 4.000 Euro pro Jahr absetzbar
- Handwerkerleistungen bringen zusätzlich 1.200 Euro Steuerersparnis
- Professionelle Durchführung und korrekte Rechnungsstellung sind entscheidend
- Unbare Zahlung ist Voraussetzung für die Anerkennung
- Langfristige Planung maximiert die Steuervorteile
Gartenweiss unterstützt Sie dabei, alle Möglichkeiten der steuerlichen Absetzbarkeit optimal zu nutzen. Unsere Erfahrung in der professionellen Gartenpflege und die korrekte Abrechnung sorgen dafür, dass Sie die maximale Steuerersparnis erzielen.
Ein gepflegter Garten steigert nicht nur die Lebensqualität und den Wert Ihrer Immobilie, sondern kann durch geschickte Steuerplanung auch zu erheblichen Kosteneinsparungen führen. Nutzen Sie diese Möglichkeiten und lassen Sie sich von Gartenweiss dabei unterstützen, Ihren Garten professionell und steueroptimiert pflegen zu lassen.
Kontaktieren Sie Gartenweiss noch heute für eine kostenlose Beratung zur steuerlich optimierten Gartenpflege in Hamburg. Wir erstellen Ihnen ein individuelles Angebot, das sowohl Ihre gärtnerischen Wünsche als auch Ihre steuerlichen Möglichkeiten berücksichtigt.
FAQ - Häufig gestellte Fragen
Kann ich als Mieter Gartenpflegekosten steuerlich absetzen?
Ja, als Mieter können Sie Gartenpflegekosten absetzen, wenn Sie vertraglich für die Gartenpflege zuständig sind und einen professionellen Dienstleister beauftragen. Über das Hausgeld bezahlte Gartenpflege ist jedoch nicht absetzbar.
Wie kann ich Material- und Arbeitskosten unterscheiden?
Materialkosten sind Pflanzen, Steine, Dünger oder andere dauerhafte Gegenstände. Arbeitskosten umfassen die reine Arbeitsleistung plus Maschinen- und Fahrtkosten. Gartenweiss weist diese Kosten in allen Rechnungen getrennt aus.
Können beide Ehepartner die Freibeträge nutzen?
Ja, wenn beide Ehepartner getrennt Gartenpflegearbeiten beauftragen und bezahlen, kann jeder die vollen Freibeträge nutzen. So sind bis zu 10.400 Euro Steuerersparnis pro Jahr möglich.
Gelten die gleichen Regeln für Wohnungseigentümergemeinschaften?
Bei WEGs sind nur selbst beauftragte Leistungen absetzbar. Über das Hausgeld bezahlte Gartenpflege kann nicht abgesetzt werden. Gartenweiss kann jedoch Einzelleistungen für WEG-Eigentümer durchführen.
Was passiert, wenn ich die Rechnungen bar bezahle?
Barzahlungen werden vom Finanzamt grundsätzlich nicht anerkannt. Sie müssen unbar bezahlen, also per Überweisung, Lastschrift oder Kartenzahlung. Gartenweiss bietet alle diese Zahlungsmöglichkeiten an.
Können Kosten für Gartengeräte abgesetzt werden?
Nein, der Kauf von Gartengeräten für die Eigennutzung ist nicht absetzbar. Nur die Arbeitskosten für professionelle Dienstleister können steuerlich geltend gemacht werden.
Wie lange muss ich die Belege aufbewahren?
Alle Belege für haushaltsnahe Dienstleistungen und Handwerkerleistungen müssen mindestens vier Jahre aufbewahrt werden. Das Finanzamt kann diese Unterlagen jederzeit zur Prüfung anfordern.
Sind Arbeiten im Zusammenhang mit einem Neubau absetzbar?
Nein, Gartenarbeiten die im direkten Zusammenhang mit einem Neubau stehen, gelten als Herstellungskosten und sind nicht als haushaltsnahe Dienstleistungen absetzbar. Erst nach Fertigstellung des Neubaus können wieder entsprechende Kosten abgesetzt werden.